MITGLIEDSCHAFT

Eine Aufnahme in den Verband Österreichischer Sounddesignerinnen kann nur nach Vorschlag des Vorstandes und einer Abstimmung in der Vollversammlung erfolgen. Folgende vier Varianten einer Mitgliedschaft sind möglich:

Die ordentliche Mitgliedschaft

... steht all jenen offen, die in der Filmindustrie seit mindestens zwei Jahren in der Funktion als Sounddesigner bzw. Tonschnittmeister tätig sind und über ausreichendes Fachwissen in Bezug auf Tongestaltung verfügen. Die fachliche Qualifikation unserer Mitglieder ist uns ein besonderes Anliegen, um der Filmbranche ein verlässlicher Partner sein zu können. Bei der Antragstellung empfiehlt es sich daher in der Regel, eine formlose Dokumentation der bisher erbrachten Arbeiten bzw. eine Filmografie anzufügen.

Als ordentliches Mitglied verfügt man über Stimme und das aktive und passive Wahlrecht in der Hauptversammlung, ist in den Informationsfluss des Verbandes voll integriert und kann an allen Zusammenkünften teilnehmen. Des weiteres stehen einem alle Services des Verbandes uneingeschränkt zur Verfügung, so zum Beispiel ein eigener Mitgliederbereich auf dieser Homepage und eine eigene voesd-Emailadresse.

Die außerordentliche Mitgliedschaft

... ist einerseits für jene Toncutter gedacht, die ihre Tätigkeit nur fallweise oder weniger als zwei Jahre ausüben, aber schon in der einen oder anderen Form an Tongestaltungen mitgearbeitet haben. Andererseits kann sie auch von Personen oder Organisationen in Anspruch genommen werden, die in artverwandten Berufsfeldern tätig sind. Aufgrund der großen Diversität von Tätigkeitsfeldern in der Film/Ton/Postproduktion wird hier von Fall zu Fall zu entschieden sein, ob eine Mitgliedschaft bei unserem Verband von gegenseitigem Interesse ist.

Auf außerordentliche Mitglieder entfällt ein reduzierter Mitgliedsbeitrag. Sie haben weder aktives noch passives Wahlrecht in der Hauptversammlung, sind aber in den verbandinternen Informationsfluss integriert und haben auch die Möglichkeit, sich auf der Homepage zu präsentieren. Sie können an allen Zusammenkünften mit Ausnahme jener, die nur für ordentliche Mitglieder geöffnet sind, teilnehmen.

Die fördernde Mitgliedschaft

... soll es Privatpersonen, Organisationen oder Unternehmen ermöglichen, die Arbeit unseres Verbandes finanziell, organisatorisch oder in anderer Weise zu unterstützen.

Die Ehrenmitgliedschaft

... kann nicht beantragt werden, sondern kann auf Vorschlag des Vorstandes und nach Abstimmung der Hauptversammlung an Personen des öffentlichen, kulturellen oder wirtschaftlichen Lebens vergeben werden, die sich um die Interessen des Verbandes besondere Dienste erworben haben.